Aktuelles zur Pflege

Pflegereform 2027: Pflegende Angehörige drohen zu verlieren

Der Entwurf stärkt den finanziellen Rahmen für professionelle ambulante Leistungen. Gleichzeitig sinkt der familiennah nutzbare Rahmen bei selbst organisierter Pflege deutlich. Hinzu kommen höhere Hürden beim Zugang zu den Pflegegraden.

Wichtig: Noch kein geltendes RechtDas Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Das parlamentarische Verfahren läuft. Inhalte, Beträge und Termine können sich noch ändern. Stand dieser Seite: 15. Oktober 2026.
Petitionen gegen die Kürzungen unterstützen

Beide Initiativen wenden sich gegen die geplanten Einschnitte für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Stoppt die Kürzungen in der Pflege ↗

Finger weg von Verhinderungspflege und Flexirente ↗

Die wichtigsten geplanten Änderungen

Der Entwurf enthält auch neue Beratungs- und Präventionsangebote. Gleichzeitig würden jedoch Leistungen neu gebündelt und die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 verschärft. Die finanziellen Folgen treffen die Versorgungsformen unterschiedlich: Während der Rahmen für professionelle ambulante Leistungen ab Pflegegrad 2 steigt, verlieren Familien bei selbst organisierter Pflege einen erheblichen Teil der bisher zusätzlich verfügbaren Leistungen.

Pflegegrade 1 bis 3 werden schwerer erreichbar

Für neue Anträge sollen höhere Punkteschwellen gelten. Grenzfälle könnten deshalb künftig keinen Pflegegrad oder einen niedrigeren Pflegegrad erhalten.

PflegegradHeuteIm Entwurf
Pflegegrad 1ab 12,5 Punktenab 15 Punkten
Pflegegrad 2ab 27 Punktenab 30 Punkten
Pflegegrad 3ab 47,5 Punktenab 50 Punkten
Pflegegrad 4 und 5ab 70 beziehungsweise 90 Punktenunverändert

Für bereits anerkannte Pflegegrade sieht der Entwurf einen Schutz vor einem Verlust allein aufgrund der neuen Schwellenwerte vor. Bei neuen Anträgen soll grundsätzlich das am Tag der Antragstellung geltende Recht maßgeblich sein.

Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallen

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten heute bis zu 131 Euro monatlich für anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsangebote. Dieser Geldanspruch soll entfallen. An seine Stelle soll eine fachliche Pflegebegleitung treten. Sie kann beraten, koordinieren und bei der Organisation helfen, ersetzt aber nicht automatisch praktische Hilfe im Haushalt oder bei der Körperpflege.

Mehr Pflegegeld, aber weniger zusätzliche Leistungen

Das monatliche Pflegegeld soll steigen. Zugleich sollen die bisher eigenständige Verhinderungspflege und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in die neuen Budgets einfließen. Diese Leistungen kämen dann nicht mehr zusätzlich hinzu.

PflegegradPflegegeld 2026Geplantes monatliches Geldbudget
Pflegegrad 2347 Euro380 Euro
Pflegegrad 3599 Euro630 Euro
Pflegegrad 4800 Euro890 Euro
Pflegegrad 5990 Euro1.080 Euro
Beispiel Pflegegrad 3

Wer heute das Pflegegeld, den gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Ersatz- beziehungsweise Kurzzeitpflege und monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel vollständig nutzt, kann rechnerisch auf 11.231 Euro im Jahr kommen.

Das geplante Geldbudget beträgt 630 Euro monatlich beziehungsweise 7.560 Euro im Jahr. Bei dieser konkreten Nutzung wären das

3.671 Euro weniger pro Jahr.

Das Beispiel zeigt eine mögliche Wirkung bei vollständiger Nutzung der genannten Leistungen. Die tatsächliche Auswirkung hängt von der individuellen Versorgung ab.

Der entscheidende Gegensatz

Die folgenden Berechnungen zeigen, wohin sich die finanziellen Spielräume verschieben. Bei selbst organisierter Pflege wurden das Pflegegeld, die private Ersatzpflege durch nicht nah verwandte Freunde oder Bekannte und die Verbrauchspflegehilfsmittel zusammengerechnet. Bei professioneller ambulanter Versorgung wurden die Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag beziehungsweise das geplante Sozialraumbudget und die Verbrauchspflegehilfsmittel berücksichtigt.

PflegegradSelbst organisierte PflegeProfessionelle ambulante Versorgung
Pflegegrad 1minus 504 Euro
100 Prozent weniger
minus 2.076 Euro
Pflegegrad 2minus 3.647 Euro
44 Prozent weniger
plus 1.152 Euro
Pflegegrad 3minus 3.671 Euro
33 Prozent weniger
plus 1.140 Euro
Pflegegrad 4minus 2.963 Euro
22 Prozent weniger
plus 2.796 Euro
Pflegegrad 5minus 2.963 Euro
19 Prozent weniger
plus 2.796 Euro

Jahresvergleich zum Leistungsstand 2026. Die Berechnung unterstellt, dass die jeweils einbezogenen Leistungen vollständig genutzt werden. Das Überbrückungsbudget von 2.285 Euro wurde bei der professionellen Versorgung nicht eingerechnet, weil es nur für definierte Akut- und Überbrückungssituationen sowie Kurzzeitpflege vorgesehen ist.

Damit wird der Missstand sichtbar
Wer die Pflege mit Angehörigen, Freunden oder Nachbarn selbst organisiert, soll künftig mit einem deutlich kleineren familiennah nutzbaren Rahmen auskommen. Gleichzeitig erhöht der Entwurf ab Pflegegrad 2 die Mittel für professionelle ambulante Leistungen. Beratung und Prävention gleichen diesen finanziellen Nachteil für pflegende Angehörige nicht aus.

Neue Budgets verändern die Ersatzpflege

Der eigenständige Anspruch auf Verhinderungspflege soll entfallen. Leistungen bei geplanter Abwesenheit oder Ausfall der Pflegeperson müssten künftig aus dem Geldbudget, dem Sachleistungsbudget oder einem neuen Überbrückungsbudget finanziert werden. Das Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro jährlich ist für gesetzlich definierte Akut- und Überbrückungssituationen sowie Kurzzeitpflege vorgesehen.

Die Leistungserhöhung 2028 soll ausfallen

Die nach geltendem Recht vorgesehene Anpassung der Pflegeleistungen im Jahr 2028 soll entfallen. Ab 2029 sieht der Entwurf stattdessen eine jährliche Anpassung anhand der Inflation vor.

Zusätzlich sind höhere Einnahmen vorgesehen

Der Entwurf sieht zugleich zusätzliche Belastungen auf der Beitragsseite vor. Der Zuschlag für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 angehoben werden. Ab 2028 sollen außerdem Arbeitgeberbeiträge für Minijobs sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner eingeführt werden.

Unsere Sorge
Pflegende Angehörige tragen einen wesentlichen Teil der Versorgung. Wenn Ersatzpflege, Hilfsmittel und weitere Unterstützung aus einem engeren Gesamtbudget bezahlt werden müssen, steigt ihre körperliche, seelische und finanzielle Belastung. Der Ausbau professioneller Angebote darf nicht auf Kosten derjenigen erfolgen, die Pflege täglich innerhalb der Familie leisten.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Der Entwurf gilt noch nicht. Bestehende Leistungen ändern sich nicht allein durch den Kabinettsbeschluss. Wer aktuell Unterstützung benötigt, sollte bestehende Ansprüche weiterhin beantragen und nutzen. Bei Neuanträgen, Höherstufungsanträgen oder einer anstehenden Begutachtung kann eine unabhängige Pflegeberatung sinnvoll sein.

Wegfinder e.V. wird das Gesetzgebungsverfahren verfolgen und diese Seite aktualisieren, wenn sich der Entwurf ändert oder das Gesetz beschlossen wird.

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Daten, Zahlen, Fakten – Auswirkungen zur Pflegereform

Die wichtigsten Änderungen, Vergleiche und praktischen Folgen des PNOG-Kabinettsentwurfs kompakt auf sechs Seiten.

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